Jeder Angler muss im Besitz eines für das Bundesland gültigen Bundesfischereischeins mit gültiger Gebührenmarke (Fischereiabgabe) sein. Angler und Anglerinnen aus anderen Bundesländern müssen zusätzlich zur bereits im Heimat-Bundesland gezahlten Fischereiabgabe eine Gebührenmarke (Fischereiabgabe) für Schleswig-Holstein erwerben. Diese ist beim Amt KLG Eider oder online erhältlich.
Feriengäste, die nicht in Besitz eines Bundesfischereischeins sind, aber angeln wollen, erhalten beim Amt KLG Eider eine Ausnahmegenehmigung für die Dauer von 28 Tagen. Gegen Vorlage dieser Genehmigung wird dann eine Erlaubnisschein ausgestellt.
Größere Gruppen sollten sich vorab beim 1. Vorsitzenden über die Belegung der Strecken informieren und unsere Vereinstermine beachten.
“Das Angeln mit Kunstködern sowie totem Köderfisch ist während der Zander- und Hechtschonzeit
vom 01.01. bis 15.05. des Jahres untersagt.”
Der Spezial-Erlaubnisschein für 7 Tage für die gesamte Mitteleider von Rendsburg bis Nordfeld ist bei hejfish online erhältlich.
Die Erlaubnisscheine für unsere Vereinsgewässer sind bei
hejfish online zu erwerben.
Die Fangmeldung ist die wichtigste Grundlage für Neubesatz auf unseren Strecken bzw. zur Beweisführung im Schadensfall. Wir, der ASV Delve-Schwienhusen möchten euch daher bitten, die Fangmeldung bis spätestens Jahresende bei Online-Erwerb online bei hejfish oder bei Erwerb in einer unserer Ausgabestellen über den QR-Code auf dem Erlaubnisschein oder durch direkte Rückgabe bei uns abzugeben.
Ausgabestellen:
“Unser Dorfladen” (in der alten Schule) Zum Sportplatz 1 25788 Delve |
Öffnungszeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag + Freitag Samstag Sonntag |
geschlossen 8.00 Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 8.00 Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
KanuPoint Delve Eiderstraße 25788 Delve |
Öffnungszeiten: unter 01520 – 6300556 erfragen |
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Marx FACHMARKT Bauen und Freizeit KG Judenstraße 41 25725 Schafstedt |
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Samstag |
7.00 Uhr bis 18.00 Uhr 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Die gültigen Schonzeiten, Mindestmaße und Fangbegrenzungen sowie erlaubte Gerät und weitere Hinweise sind dem Erlaubnisschein zu entnehmen.